Ich lege großen Wert darauf, Ihnen eine qualitativ hochwertige Leistung anbieten zu können, und möchte davon
auch leben. Meine Preise sind aufgrund dessen genau und sorgfältig kalkuliert. Bitte haben Sie deshalb Verständnis dafür, dass
die genannten Preise Festpreise sind.
Für den Menschen - Stand 03.11.2023, ein neuerer Stand ersetzt ausnahmslos den alten Stand.
Heilpraxis und Traumatherapie - Ich plane mir für Sie für gewöhnlich 1 Stunde ein, haben Sie besonderen Zeitbedarf gerne auch 1,5 Stunden.
Kosten: jeweils ca. 90,- Euro/Zeitstunde, für meine Planungssicherheit berechne ich bei jedem Termin mindestens 50 Minuten, bei einem Termin mit erhöhtem Zeitbedarf wenigstens 75 Minuten. Wenn wir mehr Zeit benötigen als die geplante Stunde, wird die Mehrzeit anteilig berechnet.
Hinweis: Die von den Kassen zugrunde gelegten Gebührensätze für Heilpraktiker (GebüH) beinhalten die Bepreisung aus dem Jahr 1988 und wurden seither nicht mehr angepasst. Deshalb gilt in meiner Praxis der o.g. Stundensatz in meinen AGB. Bitte beachten Sie, dass private Krankenversicherungen, die Beihilfe-Versicherung und die gesetzliche Krankenversicherung ergänzende Zusatzversicherungen für oft anteilig Heilpraktikerrechnungen übernehmen. Bitte prüfen Sie ob und wieviel Ihre Kasse übernimmt in Ihren Versicherungsunterlagen. Bitte beachten Sie dabei, dass mein Stundensatz für die Rechnungslegung gilt, aber nicht zwingend für Ihren Vertrag mit Ihrer Krankenkasse.
Gesetzlich Versicherte ohne eine heilpraktische Behandlungen abdeckende Zusatzversicherung müssen die anfallenden Kosten leider grundsätzlich vollständig selbst tragen.
Akut-Sprechstunde - Pro Person wird in der Akutsprechstunde pauschal 45,- Euro abgerechnet, unabhängig vom benötigten Zeitaufwand (möglich sind maximal pro Person 10-15 Minuten). Ablauf und Termine siehe Akutsprechstunde.
Seminare & Vorträge
Jedes Seminar und jeder Vortrag wird individuell ausgeschrieben. Die Kosten können Sie direkt in der Heilpraxis Avalon erfragen.
Kosten für einen vereinbarten, jedoch nicht wahrgenommenen und gleichzeitig nicht rechtzeitig abgesagten Termin, Vereinbarung laut aktuellen AGBs:
Kann der/die Patient/In den vereinbarten Termin nicht wahrnehmen, so hat der/die Patient/In dies 24 Stunden vorher mitzuteilen, bei Terminen am Montag bis spätestens Freitagabend, 19 Uhr. Sagt der/die Patient/In den Termin nicht rechtzeitig ab, ist der Heilpraktikerin
vorbehalten, dem/der Patienten/Patientin das Honorar, welches in diesem Termin zu erwarten war, in
Rechnung zu stellen.
